Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Punkt 74 Steuererklärung
Gefragt am 25.09.201121:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4026
Guten Tag,
hier ist meine Frage:
ich hatte 2007 eine Person bei dem Punkt 94-95 (Außerewöhnliche Belastungen / Beschäftiung einer Hilfe im Haushalt) mit gesamt EUR 624 angegeben, hatte keine Belege beigefügt. Es gab damals keine Rückfragen und Probleme...
Jetzt 2010 habe ich die gleiche Sache eintragen wollen, die Formulare haben sich aber ein bisschen verändert und ich habe dann diese Angaben unter Punkt 75 (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen) gemacht.. Man braucht jetzt von mir den Nachweis/Belege dazu... Ich habe später festgestellt, ich bin eine Zeile nach unten gerutscht..
Ich glaube, ich sollte diese Angaben bei dem Punkt 74 machen sollen, dann würden keine Belege nachgefordert... Stimmt es? Wenn nicht, dann wie soll ich weiter vorgehen, ich habe keine Belege.
Besten Dank für die Hilfe.
MFG
21:10 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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