Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Häusliches Arbeitszimmer bei Promotion + Dozententätigkeit

Gefragt am 05.09.2011
23:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10926 | Bewertung 5/5

 

Ich bin Juristin und arbeite drei Tage die Woche als Angestellte. Weitere drei Tage promoviere ich. Die Promotion dient meinem beruflichen Fortkommen, z.B. um Führungsaufgaben zu übernehmen.
Drei mal im Jahr unterrichte ich drei bzw. zwei Tage als Dozentin an der Verwaltungsakademie für Recht auf selbstständiger Basis.

Frage:
Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer wegen der Promotion/Dozententätigkeit steuerlich absetzen? Brauche ich für den Nachweis meiner Promotion eine Immatrikulationsbescheinigung oder reicht ein Schreiben meines betreuenden Professors?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.09.2011
23:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 06.09.2011 07:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10926 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihrer Angabe zufolge gehe ich davon aus, dass Ihre Promotion ein weiteres Studium (z.B. Studium nach einer abgeschlossenen Uni-Ausbildung) darstellt und hinreichend konkreter mit späterer Einkünfteerzielung zusammenhängt. Somit konnten die Aufwendungen für Ihre Promotion entweder Werbungskosten für Ihre nichtselbständige Tätigkeit oder Betriebsausgaben für Ihre selbständige Dozententätigkeit sein.

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung