Häusliches Arbeitszimmer bei Promotion + Dozententätigkeit
Gefragt am 05.09.201123:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10926 | Bewertung 5/5
Ich bin Juristin und arbeite drei Tage die Woche als Angestellte. Weitere drei Tage promoviere ich. Die Promotion dient meinem beruflichen Fortkommen, z.B. um Führungsaufgaben zu übernehmen.
Drei mal im Jahr unterrichte ich drei bzw. zwei Tage als Dozentin an der Verwaltungsakademie für Recht auf selbstständiger Basis.
Frage:
Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer wegen der Promotion/Dozententätigkeit steuerlich absetzen? Brauche ich für den Nachweis meiner Promotion eine Immatrikulationsbescheinigung oder reicht ein Schreiben meines betreuenden Professors?
23:47 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihrer Angabe zufolge gehe ich davon aus, dass Ihre Promotion ein weiteres Studium (z.B. Studium nach einer abgeschlossenen Uni-Ausbildung) darstellt und hinreichend konkreter mit späterer Einkünfteerzielung zusammenhängt. Somit konnten die Aufwendungen für Ihre Promotion entweder Werbungskosten für Ihre nichtselbständige Tätigkeit oder Betriebsausgaben für Ihre selbständige Dozententätigkeit sein.
Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!