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Freiberufler mit Wohnsitz in Frankreich

Gefragt am 17.04.2012
01:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4851

 

Hallo,

ich wohne mit meiner Familie seit mehreren Jahren in Frankreich und war bis 2009 als Grenzgänger für ein deutsches Unternehmen tätig. Die Steuererklärung habe ich daher immer nur in Frankreich gemacht.
Seit September 2011 bin ich freiberuflich im Saarland tätig mit eigener Praxis. Ich möchte nun die EÜR in meine Steuererklärung übernehmen, stelle mir nun aber die Frage ob meine Einkünfte auch in Frankreich oder nur in Deutschland zu versteuern sind. Was genau ist eine unbeschränkte Steuerpflicht und sollte ich sie beantragen oder nicht ? Und wie sieht es mit den Einkünften meiner Frau aus, die weiterhin als Grenzgängerin für ein deutsches Unternehmen tätig ist ? Muss ich das gesondert angeben oder soll ich mich als ledig eintragen, da sie eh nicht in der deutschen Steuererklärung erfasst wird ?

Vielen Dank !

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.04.2012
01:15 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 23.04.2012 12:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4851

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung erzielen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mit einer festen (ständigen) Einrichtung (Praxis) in Deutschland. Die dieser festen (ständigen) Einrichtung zurechenbaren Gewinnen werden in Deutschland besteuert ...



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