Fahrtkostenerstattung
Gefragt am 25.07.202216:53 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1842
Ich arbeite als Sozialarbeiter bei einem psychiatrischen Pflegedienst in der Eingliederungshilfe SGB IX. Täglich fahre ich meine Klienten mit eigenem PKW zu Hause in ihren Wohnungen an. Die erste Fahrt zum Klienten (von meiner Wohnung) bekomme ich nicht bezahlt, die Fahrten zwischen den Klienten werden mit 0,30 Euro vom Arbeitgeber vergütet. Die letzte Fahrt nach Hause bekomme ich auch nicht bezahlt. Nun meine Frage: Wie und wo kann ich das in meiner EKST Erklärung deutlich machen??? Meine Klienten liegen bis zu 60 KM auseinander, was für mich einen hohen Kostenfaktor bedeutet. Ich nutze ein Programm von WISO
16:53 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Offensichtlich liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor, somit sind die Fahrtkosten als Reisekosten bei einer Auswärtstätigkeit anzusetzen (sowohl die jeweils erste und letzte Fahrt als auch die Zwischenfahrten). Dies erfolgt zu den tatsächlichen Kosten ...
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