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Fahrt- und Übernachttungskosten als Pendler

Gefragt am 29.03.2020
13:27 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 877

 

Ich arbeite und wohne in Osnabrück. Ab 01.06 diesen Jahres ziehe ich mit meiner Frau nach Stuttgartund pendle wöchentlich zur arbeit nach Osnabrück. Mein AG ist bereit die Fahrtkosten und die Übernachtungskosten zu übernehmen. Wie sieht das steuerlich aus? Muss ich die Übernachtungs- und Fahrtkosten versteuern? Ist es eventuell besser einen Gehaltsaufschlag zu bekommen und die Fahrt- und Übernachtungskosten selbst zu tragen um sie dann ev. absetzen zu können?

Besten Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.03.2020
13:27 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 29.03.2020
13:45 Uhr

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Beantwortet am 29.03.2020 13:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 877

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf farge-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine doppelte Haushaltsführung kann steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die Begründung des doppelten Haushalts aus beruflichen Gründen erfilgt (neben wieiteren Voraussetzungen). Wenn diese berufliche Begründung bei Ihnen gegeben ist, können Sie die Mehraufwendungen (Wohnungskosten am Ort der Beschäftigung, Familienheimfahrten maximal einmal pro Woche, sofern nicht im kostenfrei überlassenen Dienstwagen durchgeführt, in der ersten drei Monaten können zudem pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden) im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge gelten machen, die Arbeitgebererstattung ist davon abzuziehgen ...



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