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Erhalt einer steuerfreien Versicherungssumme in der Einkommensteuererklärung angeben?

Gefragt am 04.09.2022
11:25 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 478

 

Guten Tag. Ich würde gerne wissen, ob ich die Summe, die ich durch die frühzeitige Kündigung meiner Lebensversicherung erhalten habe, und die laut schriftlicher Bestätigung der Versicherung steuerfrei ist, bei der Einkommensteuererklärung angeben muss, oder weil sie steuerfrei ist, nicht angeben muss? Vielen Dank und freundliche Grüsse Felicitas Moser

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.09.2022
11:25 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 04.09.2022
11:36 Uhr

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Beantwortet am 04.09.2022 11:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 478

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Frau Moser,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine steuerfreie Versicherungsleistung aus einem begünstigten Lebensversicherungsvertrag ist nicht anzugeben, wenn hierzu keine Fragen des Finanzamts gestellt werden ...



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