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Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung

Gefragt am 19.03.2012
23:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3697 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter hat Ende November 2011 eine kleine Eigentumswohnung ersteigert, die momentan vermietet ist. Da sie zur Zeit noch bei uns wohnt, wird sie erst in ca. 1-2 Jahren in Ihre 4-Wände einziehen.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2011 hat sie Einnahmen aus Vermietung (für Dezember) eingetragen.

Frage:
Kann Sie bedenkenlos Ausgaben wie AfA, Zinsen und Nebenkosten zukünftig für die Zeit der Vermietung (1-2 Jahre)geltend machen oder gibt es hier eine Mindestlaufzeit des Mietvertrages? Ich bin mir nicht sicher ob die Einkommenssteuer wegen z.B. zu kurzer Mietzeit nachträglich nicht nachgerechnet wird.
Die Nebenkostenabrechnung wird von der Hausverwaltung jedes Jahr im Herbst vorgelegt. Soll sie für die ESt.-Erklärung (Frist Ende Mai) immer nur die im Vorjahr real bezahlten Nebenkosten geltend machen?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.03.2012
23:27 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.03.2012 23:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3697 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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