Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung
Gefragt am 19.03.201223:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3697 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat Ende November 2011 eine kleine Eigentumswohnung ersteigert, die momentan vermietet ist. Da sie zur Zeit noch bei uns wohnt, wird sie erst in ca. 1-2 Jahren in Ihre 4-Wände einziehen.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2011 hat sie Einnahmen aus Vermietung (für Dezember) eingetragen.
Frage:
Kann Sie bedenkenlos Ausgaben wie AfA, Zinsen und Nebenkosten zukünftig für die Zeit der Vermietung (1-2 Jahre)geltend machen oder gibt es hier eine Mindestlaufzeit des Mietvertrages? Ich bin mir nicht sicher ob die Einkommenssteuer wegen z.B. zu kurzer Mietzeit nachträglich nicht nachgerechnet wird.
Die Nebenkostenabrechnung wird von der Hausverwaltung jedes Jahr im Herbst vorgelegt. Soll sie für die ESt.-Erklärung (Frist Ende Mai) immer nur die im Vorjahr real bezahlten Nebenkosten geltend machen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
23:27 Uhr
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Antwort unseres Experten
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