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Einkommensteuer bei Nebenerwerb und privatem Kredit

Gefragt am 28.12.2011
13:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3642 | Bewertung 5/5

 

Ich habe 2010 dem Besitzer eines Pferdepensionsstalls einen privaten Kredit über ca. 17000 Euro für den Bau eines Stallgebäudes, in dem dann meine Pferde untergebracht wurden, gewährt. Hierfür sind 2010 ca. 1000 Euro Zinsen angefallen (für die weiteren Jahre haben wir einen zinsfreien Kredit vereinbart).

Außerdem habe ich selber beim Bau dieses Stalles mitgeholfen (ohne dss ich offiziell bei dem Besitzer des Stalles angestellt gewesen bin), wofür wir ca. 3000 Euro Lohn vereinbart hatten. Ich habe das neben meinem eigentlichen Beruf (Angestellte) gemacht und habe kein Gewerbe angemeldet - ich bin überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass das steuerlich Probleme geben könnte; es war einfach als Mithilfe gedacht.

Die Rückzahlung des Kredits läuft seit September 2010 und wird noch 2-3 Jahre laufen. Auch die Zinsen (1000 Euro) sowie den Lohn (3000 Euro) habe ich noch nicht erhalten, sondern werde ich erst über die nächsten Jahre erhalten.

Daher meine Fragen:

1) In welchem Jahr sind die Zinsen (1000 Euro) und der Lohn (3000 Euro) zu versteuern: Im Jahr 2010, weil ich sie da formal bekommen habe, oder in dem Jahr, in dem ich das Geld tatsächlich erhalten werde?
Wenn ich das 2010 versteuern müsste, würde das ja bedeuten, dass ich Steuern auf Geld bezahle, das ich noch nicht erhalten habe.

2) Wie gebe ich bei der Steuererklärung den Lohn an? Da ich ja kein Gewerbe angemeldet habe und eigentlich ansonsten nur Lohn aus "nichtselbstständiger Arbeit" habe, ist mir unklar, auf welchem Formular und in welcher Form das angegeben werden muss.

3) Meine Steuererklärung 2010 habe ich bereits gemacht, ohne dass ich daran gedacht hätte, dass hier auch Steuern fällig werden. Wie kann ich das "heilen" und die weiteren Einnahmen noch "nacherklären"?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2011
13:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.12.2011 21:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3642 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Zu 1)

Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ...



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