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Einkommenssteuer geschätzt worden und die folgen danach

Gefragt am 03.11.2022
10:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 980

 

Mich interessiert was passiert nachdem jemand von Finanzamt geschätzt worden ist?

Nehmen wir mal an das Finanzamt fordert auf abzugeben und wegen nicht Reaktion wird man vom Finazamt geschätzt.

Ich weiß das man Rechtlich zur Abgabe verpflichtet ist und das das Finanzamt auch wenn Sie der Meinung sind da passt was nicht die Steuerfandung aktivieren können.

Mich interessiert jetzt folgendes. Kann man eine Strafe bekommen wenn bei der Kontrolle durch die Steuerfandung Tatsachen aufkommen die dazu geführt hätten das man eine höhere Einkommenssteuer zahlen müsste? Oder können Sie nochmals obwohl durch das Finanzamt geschätzt worden ist Zwangsgeld und Säumniszuschlag auferlegen?


Es geht um die folgenden nach einer Schätzung vom Finanzamt. Ich möcht wissen was diese für Möglichkeiten haben.




Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.11.2022
10:42 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 03.11.2022
11:08 Uhr

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Beantwortet am 03.11.2022 11:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 980

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.

Wie Sie schon geschrieben haben, entbindet die Schätzung nicht von der Abgabe der Erklärung. Kommt es im Rahmen einer Steuerfahndung zu der Erkenntnis, dass die Steuer höher ausgefallen wäre, so kommt neben einer Geldbuße (Steuerstrafverfahren) vor allem ein Verspätungszuschlag von 0,25% pro Monat der festgesetzten Steuer in Frage ...



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