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Doppelte Haushaltsführung - steuerliche Berücksichtigung einer Eigentumswohnung

Gefragt am 21.09.2021
19:10 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 868

 

Guten Abend,
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möchte ich gerne eine Eigentumswohnung erwerben. Die Wohnung hat eine Größe von 105qm. Welche Kosten darf ich geltend machen? Afa bis zu 1.000 €/mtl oder nur eine Vergleichsmiete von 7,50 € für eine 60qm Wohnung.
Ist das Hausgeld ebenfalls steuerbegünstigend zu berücksichtigen?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.09.2021
19:10 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.09.2021
19:19 Uhr

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Beantwortet am 21.09.2021 19:19 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 868

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Abend,

Sie können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung insgesamt Kosten von monatlich 1.000 EUR geltend machen. Ein Vergleich mit einer 60qm-Wohnung ist nicht mehr erforderlich. Zu den absetzbaren Kosten gehören neben der Abschreibung für die Wohnung auch die Zinsen (soweit die Wohnung fremdfinanziert ist) sowie die Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müll, etc) ...



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