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Übungsleiterpausche Überschreiten

Gefragt am 01.04.2022
14:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 635 | Bewertung 5/5

 

Wenn ich die Übungsleiterpauschale von 3000 EUR überschreite, also den Steuerfreibetrag, wie funktioniert das dann mit den Beträgen die ich drüber liege? Die muss ich nur auf der Steuererklärung angeben? Oder auch anders schon? Wie werden die versteuert? Lohnt sich das dann überhaupt noch?! Gibt es eine alternative?
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.04.2022
14:26 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 01.04.2022
15:36 Uhr

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Beantwortet am 01.04.2022 15:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 635 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Der über die Pauschale hinausgehende Teil ist steuerpflichtig und wäre auch in der Steuererklärung anzugeben ...



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