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Betriebsausgaben

Gefragt am 12.08.2011
19:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3532 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,
ich bin seit 2010 selbständige Rechtsanwältin. Ich habe Kanzleiräume auf dem Grundstück meines Mannes errichtet (s. Vorfrage R-STE-11153, beantwortet von StB Olaf Gayko). Die Kanzleiräume sind kreditfinanziert. Der Kredit für den Kanzleibau läuft auf den Namen meines Mannes, weil er über die notwendigen Sicherheiten verfügt. Die Zinsen für das Kanzleidarlehen will das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben anerkennen, weil ich selbst nicht Darlehensnehmerin bin. Mein Mann und ich sind steuerlich gemeinsam veranlagt. Wie beurteilen Sie diese "Rechtsauffassung" (Zitat FA) des Finanzamtes bzw. wie sollen wir vorgehen?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.08.2011
19:32 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 12.08.2011 22:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3532 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche Ersteinschätzung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts.

Damit Ihnen nachfolgende Ausführung hilfreich und nützlich ist, ist es wichtig, dass meiner Beurteilung der korrekte Sachverhalt zu Grunde liegt. Bitte beachten Sie Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern ...



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