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Besteuerung ausländische Renten wegen Unfall

Gefragt am 04.07.2012
11:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4345

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Ehefrau (Finnin) und ich (Schweizer) planen per Ende 2013 den Umzug von Finnland nach Konstanz. Meine Frau bezieht nach einem Reitunfall in der Schweiz seit 2006 folgende Renten aus folgenden Ländern (ihr Invaliditätsgrad wurde von der Schweizer Invalidenversicherung auf 93% festgelegt):

Deutschland: Rente wegen voller Erwerbsminderung, 181.00 EUR/Monat
Finnland: Rente wegen voller Erwerbsminderung, 288.00 EUR/Monat
Schweiz: Invalidenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, 5'045.00 CHF/Monat, ordentliche Invalidenrente der Invalidenversicherung (IV), 881.00 CHF/Monat, Invalidenrente der BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich), 358.00 CHF/Monat


Gerne möchte ich nun in Erfahrung bringen, welche dieser Rentenleistungen zu welchem Grad besteuert werden in Deutschland.



Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüssen



DK

Finnland

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.07.2012
11:10 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 07.07.2012 20:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4345

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Mit Ihrem Umzug nach Deutschland werden Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Deutschland verfolgt das Welteinkommensprinzip, da Sie Ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben ...



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