Besteuerung ausländische Renten wegen Unfall
Gefragt am 04.07.201211:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4345
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Ehefrau (Finnin) und ich (Schweizer) planen per Ende 2013 den Umzug von Finnland nach Konstanz. Meine Frau bezieht nach einem Reitunfall in der Schweiz seit 2006 folgende Renten aus folgenden Ländern (ihr Invaliditätsgrad wurde von der Schweizer Invalidenversicherung auf 93% festgelegt):
Deutschland: Rente wegen voller Erwerbsminderung, 181.00 EUR/Monat
Finnland: Rente wegen voller Erwerbsminderung, 288.00 EUR/Monat
Schweiz: Invalidenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, 5'045.00 CHF/Monat, ordentliche Invalidenrente der Invalidenversicherung (IV), 881.00 CHF/Monat, Invalidenrente der BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich), 358.00 CHF/Monat
Gerne möchte ich nun in Erfahrung bringen, welche dieser Rentenleistungen zu welchem Grad besteuert werden in Deutschland.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüssen
DK
Finnland
11:10 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Mit Ihrem Umzug nach Deutschland werden Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Deutschland verfolgt das Welteinkommensprinzip, da Sie Ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben ...
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