Aufteilung des Steueranspruchs unter Ehegatten bei Zusammenveranlagung
Gefragt am 02.05.202015:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 876
Mein Mann und ich sind zusammenveranlagt für das Jahr 2019. Mein Mann war in 2019 arbeitslos und hatte keine steuerpflichtigen Einnahmen. Ich habe in 2019 eine Abfindung in Höhe von 165.000,- Euro brutto erhalten, sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen. Nach dem Wiso-Sparbuch hätten wir aktuell noch einen Anspruch auf eine Steuererstattung, weil wir zusammen veranlagt sind.
Mein Mann hat jedoch Schulden beim Finanzamt, die er nicht mehr zurückzahlen kann, weil sie sehr hoch geschätzt wurden. Kann das Finanzamt die komplette Steuererstattung für das Jahr 2019 von uns beiden pfänden bei Zusammenveranlagung?
Wenn ja, kann man das irgendwie verhindern, denn schließlich habe ich allein die Abfindung erhalten und die Steuern darauf gezahlt. (Eine Einzelveranlagung für 2019 kommt allerdings nicht in Frage, da ich dann noch wegen der hohen Abfindung Steuern sogar nachzahlen müsste.)
Kann man irgendwie eine Aufteilung der Steuererstattung beantragen, sodass ich als Ehefrau noch in den Genuss der Steuererstattung komme -wenigstens zu einem Teil -?
Ziel ist, eine Pfändung der Steuererstattung 2019 ausschließlich gegen meinen Mann irgendwie zu vermeiden.
Wie ist hier am klügsten vorzugehen?
Was muss bei der Abgabe der Steuererklärung beachtet werden?
Muss hier ein extra Antrag gestellt werden?
15:13 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Gerne beantworte ich Ihre Fragen:
Es kann der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gestellt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich ...
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