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Ansatz von Aufwendungen bei Renovierungen in Baudenkmal

Gefragt am 26.08.2012
20:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3174

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses. in 2011 habe ich mit der denkmalgerechten Renovierung eines Zimmers begonnen. Die Renovierung wurde in 2012 fertiggestellt.

Die zuständige Denkmalschutzbehörde hat mir einen Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung gem. §§7i, 10f, 10g, 11b EStG zur Verfügung gestellt, damit ich die 10-jährige Sonderabschreibung für Baudenkmäler nach Abschluss der Baumaßnahme nutzen kann, also ab 2012.

Kann ich zusätzlich in meiner Einkommensteuererklärung für 2011 die im Rahmen dieser Renovierung benötigten Handwerkerleistungen auch noch nach §35a EStG geltend machen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen? Oder gibt es hier ein Anrechnungsverbot?

Vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2012
20:09 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 26.08.2012 23:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3174

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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