Absetzbarkeit der vom AL-Geld einbehaltenen Sozialversicherungspauschale
Gefragt am 26.07.201122:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4318
Unter dieser Adresse "Frag-eine.com" war aus einer Beantwortung zu einer gleichen Frage von einem Steuerberater zu entnehmen, dass "Die einbehaltene Sozialversicherung wird auf der Leistungsbescheinigung fürs Finanzamt gesondert ausgewiesen und kann im Wege der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden".
Mein Hintergrund:
Ich habe im Jahr 2010 eine höhere Abfindung erhalten, wofür keine Sozialabgaben abgeführt wurden, ansonsten monatlich Versorgungsbezüge bekommen, für die nur geringfügige Sozialausgaben gezahlt wurden und schlißlich noch AL-Geld erhalten.
Jetzt bei der Einkommensteuererklärung für 2010 liege ich mit der Zwischensumme aller von mir nachweisbaren Vorsorgeaufwendungen noch weit unter der möglichen Höchstgrenze, weshalb ich meine Summe möglichst mit den Sozialaufwendungen, die vom Arbeitslosengeld abgeführt worden sind, "aufstocken" möchte.
Meine Fragen:
a)Welches Bestätigungsformular muß ich bei welcher Stelle der Agentur für Arbeit anfordern, aus der die von der Agentur im Jahr 2010 abgeführten Vorsorgeaufwendungen detailliert (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) hervorgehen ? Weder der "Leistungsnachweis für 2010" (hier ist nur die Summe der netto an mich AL ausgezahlten Beträge), noch der "Bewilligungsbescheid" gibt eine Aufschlüsselung nach einzelnen Vorsorgepositionen her.
b)In welche Zeilen der "Anlage Vorsorgeaufwand" müssen die einzelnen Positionen eingetragen werden ?
22:23 Uhr
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Antwort unseres Experten
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