Doppelbesteuerung nach Wohnsitzname in der Schweiz und beruflicher Tätigkeit in Deutschland
Gefragt am 23.09.202216:56 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2438
Plane vollständige Wohnsitzname in der Schweiz. Arbeite aber als Angestellter weiterhin in Deutschland (täglicher umgekehrter Grenzgänger). Es besteht ab dem Umzug keine Wohnstätte mehr in Deutschland, der Lebensmittelpunkt wird ausschließlich die Schweiz sein.
Nach meinem Wissen bin ich danach in der Schweiz vollständig steuerpflichtig.
- Wie wirkt sich das auf die Einkommenssteuer einer angestellten Tätigkeit in Deutschland aus?
- Was passiert mit Gewinnen aus Kapitalerträgen, wenn die Realisierung dieser Gewinne erst nach Wohnsitzname in der Schweiz stattfindet?
- Wie werden Mieteinkünfte aus einer in Deutschland gelegenen Immobile versteuert?
- Wie werden zukünftige Rentenzahlungen aus einem deutschen Versorgungswerk bei Wohnsitz Schweiz versteuert?
16:56 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Besteuerung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.
- Wie wirkt sich das auf die Einkommenssteuer einer angestellten Tätigkeit in Deutschland aus?
Soweit keine Besonderheiten vorliegen, ist eine nichtselbständige Tätigkeit dort zu besteuern, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Somit verbleibt das Besteuerungsrecht in der Regel in Deutschland.
Wenn Sie regelmäßig an Ihren Wohnsitz in der Schweiz zurückkehren (nicht mehr als 60 Nichtrückkehrtage) kann auf Antrag auch die Grenzgängerregelung genutzt werden, dies bedeutet, pauschal 4,5 % Abgaben in Deutschland, sonst Besteuerung in der Schweiz (Art ...
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