Doppelbesteuerung Ausland und Deutschland - Auslandsaufenthalt 9 Monate
Gefragt am 07.07.202223:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 639
Ich bin verheiratet (Steuerklasse 4) und lebe in Deutschland. Wir haben ein Kind. Ich möchte ab September ins EU-Ausland (Malta) gehen und dort 9 Monate leben und arbeiten. Mein Mann bleibt in Deutschland und arbeitet hier. Unser Kind soll mitkommen, wobei wir von der Schule eine Befreiung bekommen für Auslandsaufenthalt- Schüleraustausch. Nach dem Schuljahr wollen wir wieder nach Deutschland zurückkommen.
1. Wenn ich im EU-Ausland arbeiten will, muss ich mich aus Deutschland komplett abmelden oder nicht? Kann ich einen Wohnsitz in Deutschland und im Ausland für 9 Monate haben? Wir haben eine Eigentumswohnung und ich bin Miteigentümerin.
2. Muss ich unser Kind abmelden, obwohl es nur ein Auslandsjahr (Schuljahr) sein soll? (Viele Kinder machen ein Auslandsjahr)
3. Was passiert mit dem Kindergeld, muss ich den Auslandsaufenthalt der Familienkasse melden? Bekommen wir noch in Deutschland Kindergeld? Wie wird das steuerlich behandelt, da mein Mann weiterhin in Deutschland bleibt und arbeitet.
4. Wie und wo muss ich mein Auslandseinkommen im folgenden Jahr in der Steuererklärung angeben und muss ich dafür doppelte Steuern (im Ausland und Deutschland) bezahlen oder nicht.
5.Wie ist es mit Sozialversicherungsbeiträgen, diese werden sicherlich im Ausland einbehalten. Muss ich die dann auch in Deutschland bezahlen?
Kann es sein, dass ich Arbeiten im Ausland nicht lohnt, wenn ich doppelte Steuer und Sozialversicherung bezahlen muss?
Danke
23:46 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Sie können sowohl auf Maltra als auch in Deutschland einen Wohnsitz haben. An- und Abmeldung folgt dem Melderecht, ist also eine außersteuerliche Frage. Bei den Medebehörden kann jedoch auch nach Erst. udn weiterer Wohnsitz unterschieden werden.
2. Dasselbe gilt für Ihr Kind.
3. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, bleibt in der Regel der Anspruch auf Kindergeld erhalten.
Der Ehemann bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ...
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