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Arbeiten im Ausland fuer eine nicht deutsche Firma muss ich in deutschland steuern zahlen

Gefragt am 14.11.2010
16:34 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4885

 

Ich arbeite fuer eine in Dubai ansaessige firma auf millitaerbasen in Afghanistan.

- ich bin deutschland verh die wohnung laeuft auf den namen meiner Frau
- ich arbeite mehr als 183 tage im ausland
- bin ich steuerpflichtig in Deutschland
- wenn ja was kann ich als werbungskosten geltend machen
- mein arbeitgeber bezahlt die fluege und unterkunft
- wie vermeide ich steuern zuzahlen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2010
16:34 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 14.11.2010
23:47 Uhr

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Beantwortet am 14.11.2010 23:47 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4885

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis der steuerrechtlichen Beurteilung, ggf. wesentlich, beeinflussen.

Für die korrekte Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst zu klären, wo Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, da sich danach die Frage des Besteuerungsrechts richtet. Nach Art. 15 Abs. 1 DBA Deutschland - VAE liegt das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit immer beim Ansässigkeitsstaat.

Meines Erachtens nach haben Sie trotz Ihrer Dienstreisen einen Wohnsitz in Deutschland, da hier Ihre Ehefrau lebt und der BFH davon ausgeht, daß, sofern keine anderen Umstände dafürsprechen, die Eheleute einen gemeinsamen Wohnsitz haben (BFH v ...



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