Arbeit als Deutscher in der Schweiz- Besteuerung- Doppelsteuerabkommen
Gefragt am 28.04.202200:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 742
Hallo!
Ich habe Möglichkeit als Deutscher in der Schweiz 1/2 Jahr zu arbeiten. Dabei habe ich 2 Möglichkeiten. In beiden Fällen werde ich mich mit zweitem Wohnsitz in der Schweiz anmelden und dort auch wohnen (erster Wohnsitz- in Deutschland).
1. als Freiberufler
wo entrichte ich dann Steuer, in der Schweiz oder in Deutschland?
2. Als Arbeitnehmer
Ich werde in der Schweiz Sozialabgaben und Steuer bezahlen. Muss ich dann in Deutschland nach Doppelsteuerabkommen auch Steuer bezahlen?
Wenn ja, dann von welchem Betrag?
Muss ich diese Einnahmen aus der Schweiz in der Einkommensteuererklärung in Deutschland eintragen?
00:29 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).
Bei einer typsichen Arbeitnehmertätigkeit ist es häufig nicht möglich, diese einfach "per Rechnung" als Freiberufler oder anderer Selbständiger abzurechnen. Sogenannte Scheinselbständigkeit könnte vorliegen, dies wäre vorab zu klären.
1. Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden dort besteuert, wo der Freiberufler ansässig im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist, es sei denn, er hat eine Betriebsstätte/ regelmäßige ortsfeste Einrichtung im anderen Staat, der die Tätigkeit (ggf ...
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