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Abfindung

Gefragt am 12.05.2021
12:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 768

 

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Abfindung und Wohnsitzwechsel. Zur Zeit läuft in meiner Firma ein Freiwilligenprogramm zum Thema Aufhebungsvertrag. Da ich bereits 30 Jahre in der Firma bin und im Juni 2021 55 Jahre alt werde überlege ich mir die Abfindung in Höhe von 401.000 EUR zu nehmen. Der Vertrag würde noch zwischen Januar 2022 oder September 2022 laufen und den Termin für die Auszahlung der Abfindung kann ich entscheiden. Als Möglichkeit nach meinem Ausstieg habe ich in Erwägung gezogen in der Schweiz oder in einem anderen Land zu studieren. Was muss ich berücksichtigen, damit die Besteuerung meiner Abfindung in der Schweiz erfolgt und wie hoch müsste ich dann meine Abfindung mit Wohnsitz in der Schweiz versteuern? Danke Ingo Bensing (email Ingo.Bensing@siemens-energy.com) Tel. 01741525133

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.05.2021
12:08 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 20.05.2021
07:49 Uhr

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Beantwortet am 20.05.2021 07:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 768

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Doppelbesteuerung)

Sehr geehrter Herr Bensinhg,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Abfindungen sind nach gesetzlicher Fiktion (§ 50d Abs. 12 EStG) in der Regel als Vergütung für frühere Tätigkeit zu betrachten, nicht als Renteneinkunft o.ä. Deswegen erfolgt die Besteuerung gemäß Art ...



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