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Urlaubsrückstellung bei Bauunternehmen/ZVK

Gefragt am 11.06.2010
13:10 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9549 | Bewertung 5/5

 

Wie berechnet man die Urlaubsrückstellung bei Bauunternehmen? Die Personen haben nicht den ganzen Monat jeweils gearbeitet und nur anteilig Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie ermittle ich da die Tage pro Arbeitnehmer zum 31.12.? Gleichzeitig besteht dann eine Forderung gegenüber der ZVK? Wie ist das in der Bilanz auszuweisen oder muss man deshalb ggf. keine Rückstellung bilden, weil sich das gegenseitig ausgleicht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.06.2010
13:10 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 11.06.2010 14:07 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9549 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Eine Urlaubsrückstellung ist zu bilden, wenn Arbeitnehmer Urlaubstage mit ins nächste Jahr rüber nehmen. Dabei sind die tatsächlich nicht in Anspruch genommen Urlaubstage in die Berechnung der Rückstellung einzubeziehen. Erstattungen von der ZVK sind dagegenzurechnen ...



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