Privateinlage gebrauchter Gegenstände
Gefragt am 14.12.201110:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4889
Arbeitnehmer A ist seit Jahren als Angestellter tätig.
Am l.10.2010 eröffnet er einen Betrieb und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der Betriebseröffnung wählt er
die Gewinnermittlung nach § 5 EStG.
Er legt einen Schreibtisch(AK 2005: 600 €, Teilwert 2010: 200 €) und ein Regal (AK 2008: 400 €, Teilwert 2010: 300 €) in sein Betriebsvermögen ein.
Die AK des Schreibtisches und des Regals hat A bereits in voller Höhe als Werbungskosten im Rahmen seines beruflich genutzten Arbeitszimmers geltend gemacht. Seit
1.10.2010 wird das Arbeitszimmer ausschließlich für seine gewerbliche Tätigkeit genutzt.
Mit welchen Werten sind die Einlagen anzusetzen und wie begründet man das?
Vielen Dank im Voraus
Jürgen O.
10:13 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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