Bilanzielle Darstellung einer Liquidationspräferenz
Gefragt am 25.01.202214:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 797
Ein Unternehmen (A) wird neu gegründet. Da in das Unternehmen A gewisse Leistungen eines anderen Unternehmens (B) eingehen, Unternehmen B aber nicht direkt am Unternehmen A beteiligt sein will, erhält Unternehmen B eine Liquidationspräferenz im Falle eines Verkaufs i.H.v. X%.
Nun die Frage: Muss Unternhemen A diese Liquidationspräferenz in der Bilanz ausweisen? Oder sogar eine Rückstellung dafür bilden?
14:36 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Bilanz)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung.
Da Unternehmen A anscheinend bilanziert, müssten die an B erbrachten Leistungen grundsätzlich als Vermögensgegenstand bewertet werden. Damit wird dann der Aufwand korrigiert, der das Ergebnis von A entsprechend gemindert hat.
Da offensichtlich (noch) keine direkte Rechnung geschrieben wird, müsste die Bewertung in Form einer teilfertigen Arbeit erfolgen ...
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