Was bleibt von der Abfindung übrig?
Gefragt am 24.04.201317:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3541
Guten Tag!
Ich habe mich dieses Jahr mit meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung geeinigt per Anwalt.
Seit dem 01.01.2013 bin ich arbeitslos und erhalte meine Abfindung (außergerichtliche Einigung wg. Verstoß Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber) die nächsten Tage.
Wird mir diese wie bei einer normalen Lohnabrechnung ausgezahlt? Also Lohnsteuer, Krankenkasse usw. wird dabei abgezogen? Ich habe schon viel im Internet nachgelesen wegen Fünftelregelung usw. das hilft mir aber nicht richtig weiter.
Ich würde gerne wissen was mir von den € 16.000,- übrig bleiben werden?
Ich habe Lstkl. 4 und habe derzeit kein Einkommen, erhalte halt ALG I.
Vielen Dank!
17:41 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Abfindung wird anhand Ihrer Angaben im Rahmen des Lohnsteuerabzuges unbehelligt bleiben ...
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