wann auszahlen lassen wann greift 1/5 Regelung
Gefragt am 15.08.201120:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4762
sehr geehrter Herr Steuerberater,
ich bin seit letztem Jahr November krank geschrieben und habe bis August Krankengeld erhalten. Nun will ich aus dem Unternehmen (wo ich festangestellt war) austreten über einen Aufhebungsvertrag weil man keine entsprechende Stelle für mich hat. Man bietet mir eine Abfindung an von 24.000 Euro inkl. 3 Monate freistellung (ab August) wo mir ein Gehalt gezahlt wird. Habe ich hier einen Steuerlichen NAchteil oder soll ich versuchen mir die Abfindung erst nächstes Jahr im Januar 2012 auszahlen zu lassen (Freunde raten mir hierzu) wegen der 1/5 Regelung. Was empfehlen sie mir.
ich danke ihnen für ihre Antwort
20:59 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Steuerermäßigung der 1/5 Regelung kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt ...
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