Fünftelregelung und Steuersatz
Gefragt am 05.05.201116:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5082
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit meinem bisherigen Arbeitgeber zu Ende Januar eine Aufhebungsvereinbarung samt Abfindung vereinbart.
Leider muss ich zur Zeit eine leidige Diskussion mit dem Steuerberater meiner
Ex-Firma hinsichtlich der zu veranschlagenden Steuer führen.
Konkret für Steuerklasse I & Kirchensteuerpflichtig:
Mein Jahresgehalt 2010 war 72.000 €. Ich bin zu Ende Januar ausgeschieden so, dass
Mein bis dahin zu versteuerndes Einkommen 6.000 € für 2011 ist. Darüber hinaus wurde eine Abfindung in Höhe von 100.00 € vereinbart.
Damit müsste eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegen und die Fünftelregelung zum Greifen kommen. Nach meinen Recherchen und Berechnungen (z.B. http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/) ergibt sich damit eine Steuerlast in der Höhe von ca 22.000 € (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer).
Der Steuerberater des Ex-Arbeitgebers kommt laut Berechnung durch DATEV allerdings auf eine wesentlich höhere Steuerlast von fast 40.000 €. Anscheinend nimmt DATEV einen fiktiven Verdienst in der Höhe des Vorjahres an und wendet dann erst die Fünftelregelung an. Allerdings habe vor dieses Jahr nicht mehr zu arbeiten.
Können Sie mir bitte erklären welche Berechnung nun richtig ist?
Freundlich Grüße
16:04 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Abfindung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Auf Grund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass die Fünftelregelung Anwendung findet, da die Abfindung in Höhe von 100 ...
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