Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"

bonus zahlung

Gefragt am 11.01.2011
21:08 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6280

 

hallo ,ich habe im märz 2008 die kündigung nach 35 dienstjahren bekommen,ich unterschrieb einne vertrag über eine abfindungin höhe von 280000 euro,fällig im januar 2010
mit dem betriebsrat existierte eine innerbetriebliche vereinabrung,daß dies die höchstgernze ist.ich schlaug bei meinem vorgestzten ncohmals 45000 euto raus.für diese 45000 unterschrieb ich einen retentionsvertrag,auch fällig im januar 2010.
folgende bedingungen sind an die bonus geknüpft.
daß ich bis zum 31.10.2010 auch bleibe,meinen job zufriedendstellen erledige,das heißt meine zielvereinbarungen erfülle.
in der steuerbescheinigung für finanzamt ist die abfindung für mehre jahre eingetragen,die andere zahlung als normaler arbeitslohn,habe ich das eine chance,den bonus wie die abfindung steuerlich geltend zu machen?zumal ich in diesem jahr auch n0ch 27000 euro krankengeld bekam.
als laie sage ich,dieser bonus ist für märz 2008 bi8s januar 2010
dnake für ihre mühe

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.01.2011
21:08 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 13.01.2011
19:04 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.01.2011 19:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6280

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Abfindung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die steuerrechtliche Beurteilung basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann die steuerrechtliche Beurteilung, ggf. auch wesentlich, beeinflussen.

Um in den Genuß der sog. Fünftel-Regelung zu kommen, muß der gezahlte Arbeitslohn sachlich mehreren Jahren zuzurechnen sein. Für Abfindungen, die einen Ausgleich für die soziale Schlechterstellung aufgrund des Verlust des Arbeitsplatzes bieten, ist dies problemlos erfüllt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 32 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Abfindung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung