Abfindung und Progressionsvorbehalt
Gefragt am 19.07.201711:24 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1881
Guten Tag,
Sachverhalt :
In 2016 : komplett arbeitslos, 17.500 Arbeitslosengeld, Abfindung 10.000; Finanzamt verlangt nun Nachzahlung von knapp 1.100 Euro.
Ist dies rechtens ? Zieht man von 10.000 Euro die Werbungskosten von 1.000 und Sonderausgaben von 900 ab, so ist das das zu versteuernde Einkommen 8.100. Gemäß Grundtabelle sollte doch dieser Betrag steuerfrei sein , oder ? Hätte es Sinn gemacht, bspweise einen Job anzunehmen oder auf Kapitaleinkünfte 200 Euro Steuern abzuführen, um den Differenzbetrag aus der Fünftelregelung zu verringern ? Vielen Dank !
11:24 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
bereits in der Überschrift der Frage haben Sie das richtige Stichwort "Progressionsvorbehalt" genannt:
Die Nachzahlung hat hier vermutlich nichts mit einer Fünftelregelung zu tun (lässt sich ohne weitere Angaben nicht prüfen), sondern sehr wahrscheinlich damit , dass das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Abfindung" Jetzt eigene Frage stellen!