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Abfindung - Doppelte Haushaltsführung

Gefragt am 28.08.2015
08:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2271

 

Guten Morgen,
ich habe Fragen zur Abfindung und zur Verringerung der zu erwartenden Steuerlast.

Hintergrund:
Mit meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem er mir die Gehälter bis Ende 2015 bei Kündigung als Abfindung auszahlt (6940,- € monatliche Gehaltszahlung). Ich habe nun die Kündigung zum 31.8. ausgesprochen, so dass neben dem Gehalt auch 27.760 € (4 Monate Abfindung) fällig werden.

Ab 1.9. werde ich eine neue Tätigkeit aufnehmen, die mit einer doppelten Haushaltsführung verbunden ist. Mein Einkommen wird mit dem Bisherigen vergleichbar sein
In beiden Arbeitsverhältnissen nutze ich einen Dienstwagen auch für private Zwecke.

Wie kann ich die Steuerlast reduzieren - speziell was die Abfindung angeht?
Haben die Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung einen Einfluss?

Ich bitte ebenso um weitergehende Ratschläge, wie z.B. günstigen Gebrauchten (Diesel) kaufen und Familienheimfahrten mit privaten Fahrzeug durchführen, etc.
Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.08.2015
08:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.08.2015 12:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2271

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Voraussetzung der Inanspruchnahme der Tarifermäßigung (sog. Fünftelregelung) ist, dass die Abfindung auch tatsächlich in einem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) als Einmalbetrag ausbezahlt wird bzw. vollständig in mehreren Teilbeträgen innerhalb des Jahres zufließt. Nur dann tritt das geforderte Merkmal der sog. Zusammenballung ein.

Keine steuerbegünstigte Abfindung stellen Einnahmen dar, die Ihr Arbeitgeber in Erfüllung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen zahlt bzw ...



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