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Gestohlenes Fahrzeug gutgläubig gekauft und restauriert

Gefragt am 28.04.2014
14:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2646

 

Guten Tag ich habe im Herbst 2013 eine alte nicht funktionstüchtige Vespa gekauft. 1250.- Euro .Mit dem Verkäufer schloss ich einen schriftlichen Kaufvertrag ab in dem stand,daß er Eigentümer ist und die Papiere verloren gegangen sind !
darauf restaurierte ich die Vespa komplett ca 3000.- Euro Kosten ohne Kaufpreis ... beim Zulassen des Fahrzeugs stellte Die Zulassungsbehörde fest das es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt ....Sofort brachte ich das Fahrzeug zu der örtlichen Polizei.... das Fahrzeug wurde beschlagnahmt . Die Polizei stellten den Eigentümer fest . Der Eigentümer bleibt wohl Eigentümer ?
Was passiert mit meinen neu eingebrachten Teilen wie z.B Lack Motorüberholung usw wenn ich mich mit dem Eigentümer nicht über einen Kaufpreis eineigen kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.04.2014
14:17 Uhr
 Daniel Hesterberg Daniel Hesterberg Beantwortet am 28.04.2014
14:37 Uhr

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Beantwortet am 28.04.2014 14:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2646

Antwort von Daniel Hesterberg (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Sie haben die Sache nach meinem Dafürhalten leider nicht gutgläubig erworben und sind damit nicht Eigentümer.

§ 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - schreibt nämlich dazu vor:

\"Durch eine [...] Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er [ ...



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