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Erstkundenschutz

Gefragt am 10.11.2010
13:48 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3783

 

Mit Abschluss des Vertrages über Errichtung einer (bleibt hier anonym) Real Estate GbR habe ich als Einzelunternehmen
der (bleibt hier anonym) GbR die vorhandenen Kundenkontakte und laufende Geschäfte zugeführt.
Die Auflösung der (bleibt hier anonym) GbR ist am 09.11.2010 schriftlich
vereinbart worden.
Ich bin auf keinen Fall damit einverstanden,daß die anderen
Gesellschaftler (weder als Einzelunternehmer noch als
(bleibt hier anonym) GbR - falls der Firmenname weiter benutzt wird)
meine Kundenkontakte und von meinem Einzelunternehmen zugeführte Geschäfte weiter benutzen und betreuen.
Frage:
wie ist der schnellste und sicherste Weg,um
den Ex-Geschäftspartnern dies rechtlich zu verbieten ??
Per Einstweilige Verfügung ??
Per RA Schreiben ??

Beste Grüße,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.11.2010
13:48 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 10.11.2010
14:32 Uhr

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Beantwortet am 10.11.2010 14:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3783

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Wettbewerbsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Eine einstweilige Verfügung ist schon ein gerichtliches Vorgehen, zu dem ich grundsätzlich nur dann raten würde, falls das außergerichtliche Vorgehen scheitern sollte.

Sie sollten also zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist (etwa 10-14 Tage) von den bestimmten Personen die Erklärung abfordern, dass bestimmte Informationen nicht verwendet beziehungsweise weitergegeben werden.

Sollte diese Frist erfolglos ablaufen,also die betroffenen Personen nicht innerhalb der gesetzten Frist die gewünschte Erklärung abgeben, so sollten sie einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der zunächst außergerichtlichen Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen ...



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