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Vertrag nicht erfüllt

Gefragt am 22.09.2009
16:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3921

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten unseren langjährigen Steuerberater nach einem SteuFa-Besuch den Auftrag erteilt, uns zu vertreten, d.h. unsere Interessen wahrzunehmen. Da uns die Materie straf- und steuerrechtlich vollkommen fremd war, haben wir geglaubt, dass alles was er in unserem Fall unternimmt, für uns zum Vorteil ist.
Später haben wir leideer festgestellt, dass unser Steuerberater versäumt hat, sich zeitnah zur Mandatierung den Beweismittelstand bei der SteuFa anzusehen und zu dokumentieren. Hierdurch sind für uns erhebliche Kosten entstanden, weil unrichtige Sachverhalte durch die SteuFa vorgetragen wurden.
Was tun? Wer übernimmt einen solchen Fall, 20 km Umkreis von Mülheim-Ruhr?

MFG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2009
16:25 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 22.09.2009
16:49 Uhr

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Beantwortet am 22.09.2009 16:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3921

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Nach Ihrer Schilderung hat der von Ihnen beauftragte Steuerberater in seinen Pflichtenkreis fallende Pflichten Ihnen gegenüber verletzt. Sofern Ihnen durch diese Pflichtverletzungen ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden ist, könnten Sie den Steuerberater (dieser könnte sich dann wiederum an seine Berufshaftpflichtversicherung wenden) aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung gem. § 280 BGB auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Um die Schadenshöhe zu ermitteln muss der Sachverhalt, der sich darstellen würde, wenn der Steuerberater seine Pflichten Ihnen gegenüber nicht verletzt hätte mit dem tatsächlichen Sachverhalt gegenüberstellen ...



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