Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Verjährung von Stromrechnungen

Gefragt am 30.06.2009
19:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9399 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im März 2003 haben wir durch den Konkurs des Stromanbieters Ares zu Yellow Strom gewechselt.

Wir haben zur Feststellung unseres Stromverbrauchs per Post eine Ablesekarte erhalten. Diese Karte hatte eine Zeile zum Eintrag der Ablesedaten.

Da wir seither sowohl HT als auch NT hatten, habe ich handschriftlich auf die Karte und auf den Abreißstreifen für unsere Unterlagen auch den NT-Wert eingetragen, der ganzen Sache ein Begleitschreiben mit Erklärung des Sachverhalts beigefügt und weggeschickt.

Es kamen aber weiterhin immer nur Karten mit einer Zeile. Ich habe dann nochmals versucht, die Sache telefonisch zu klären, aber ohne Erfolg. Die Yellow Strom Mitarbeiterin meinte, das wäre schon so in Ordnung.

Von da an bin ich davon ausgegangen, dass nun wirklich alles über den NT, d.h. nur über einen Tarif abgerechnet wird. Vielleicht weil der neue Stromanbieter dies eben nicht anders macht. Ich bin hier ja kein Experte.

Dies ging nun so von 2003 bis 2009. Unsere Stromabrechnung habe ich nun wieder in den letzten Tagen erhalten, mit einem ungewöhnlich hohen Stromverbrauch. Ich habe angerufen und um Prüfung gebeten, ob der Zähler auch in Ordnung sei.

Über diesen Anruf ist nun die Yellow-Strom Mitarbeiterin zu der Erkenntnis gekommen, dass von 2003 bis 2009 auch noch der NT-Tarif zusätzlich abgerechnet hätte werden müssen. Dies jedoch versäumt worden sei.

Die Summe aus dieser Abrechnung wird bestimmt nicht niedrig sein und wir werden diese bestimmt auch nicht in einem Betrag begleichen können.

Sind die angefallenen Beträge aus einem bestimmten Zeitraum eventuell schon verjährt? Wir wären Ihnen für Ihre Beratung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

S. Genc

P.S.: Die Angabe des Einsatzes ist fiktiv. Da ich nun erst kontrollieren muss, wie viel KWH verbraucht worden sind von 2003 bis 2009.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.06.2009
19:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 30.06.2009
20:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 30.06.2009 20:37 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9399 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

In der Tat ist ein Großteil der besagten Ansprüche bereits verjährt. Die Entstehung dieser Ansprüche, also den Umstand, dass diese Ansprüche tatsächlich geschuldet waren, unterstelle ich zunächst.

Denn nur ein Anspruch der überhaupt besteht und fällig ist, kann gegen Sie geltend gemacht werden geschweige denn unterliegt der Verjährung.

Der Anspruch des Stromlieferers auf Zahlung der Stromkosten unterliegt gem. § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Fraglich wäre dann nur noch, um genau bestimmen zu können, welche Ansprüche von der Verjährung umfasst sind (bzw. genauer gesagt welche Monate) und welche nicht, wann die Verjährung überhaupt begonnen hat.

Diese Frage wird ausdrücklich von § 199 BGB geregelt.

Hiernach beginnt die regelmäßige (also die gem ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 24 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung