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telefon- und internetvertrag

Gefragt am 03.12.2009
12:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3828 | Bewertung 5/5

 

Sehr geerhte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Wir sind Bewohner einer WG und nutzen einen Telefon- und Internetvertrag der von einer früheren Bewohnerin abgeschlossen wurde (der Vertrag läuft seit 06/2006). Alleinige Vertragspartnerin ist die frühere Bewohnerin. Niemand von uns kennt diese, bzw. kennt einen Kontakt von ihr.
Nun ist dieser Vertrag sehr unvorteilhaft für uns, da die angebotene Leistung preislich weit über dem heutigen Marktpreis liegt.
Der von uns (stillschweigend) weitergenutzte Vertrag wurde von uns regelmäßig zum jeweils fälligen Termin gezahlt.

Nun zur Frage:
Da wir nicht Vertragspartner des Anbieters sind, sind wir verpflichtet den Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortzuführen, da wir ja die Leistung durch Zahlung weiter in Anspruch genommen haben?
Hat der Anbieter etwas wie einen Anspruch aus Gewohnheitsrecht oder ähnlichem, weil wir die Leistung durch Zahlung weiter in Anspruch genommen haben?

Wir würden uns gerne einen neuen Anbieter nehmen (ohne Kündigung des jetzigen Vertrages, da wir nicht Vertragspartner sind), sind uns aber nicht sicher, ob wir nicht doch irgendwelche Pflichten gegenüber dem bestehenden Anbieter haben.

Vielen Dank schonmal.


Freundliche Grüße,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.12.2009
12:51 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.12.2009
22:19 Uhr

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Beantwortet am 03.12.2009 22:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3828 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Da wir nicht Vertragspartner des Anbieters sind, sind wir verpflichtet den Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortzuführen, da wir ja die Leistung durch Zahlung weiter in Anspruch genommen haben?

Hier kann natürlich nur die Vertragspartnerin den Vertrag auch beenden. Vertragspartnerin im Außenverhältnis zu dem Telefonanbieter ist die vormalige Mieterin.

Im Innenverhältnis zwischen Ihnen und der vormaligen Mieterin liegt eine andere Vereinbarung vor, die den Telefonanbieter nicht tangiert.

Daher sollten Sie die vormalige Mieterin ausfindig machen und den Vertrag kündigen lassen.

Problematisch ist hier, dass Sie den Vertrag genutzt haben. Dadurch sind Sie zwar nicht Vertragspartner geworden ...



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