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Muss ich den Vertrag bezahlen

Gefragt am 07.07.2009
15:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3330

 

Am 03.07.09 hat sich jemmand mit meinen Daten auf der Internetseite http://www.easyimport24.de angemeldet !!!
Ich bekam dann direkt danach eine Email auf mein Handy, wo dann drin stand das ich sofort 380 Euro überweisen soll für einen Vertrag von 24 Monaten. Mir is gleich ganz schlecht geworden wo ich das gelesen habe und hab mir die Seite aufgerufen und direkt den Anbieter angeschrieben was das soll, wo die meine Daten her haben usw.!!! Dann habe ich die IP Adresse angefordert, die bei der Anmeldung übermittelt wurde, diese habe ich dann per email zugesandt bekommen !!!
Dann hab ich bei mir in der Fritz Box geschaut und gesehn das das meine IP Adresse ist, da ich alleine bei mir wohne und zu diesem Zeitpunkt arbeiten war, is zu vermuten das mein Wlan wieder mal gehackt wurde.

Jetzt wollt ich wissen, in den AGBs steht :
§2 (1)
Sollten wir nach dem Zustandekommen des Nutzungsvertrages davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde entgegen seiner Erklärung kein Unternehmer ist, sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

( Ich bin kein Unternehmer !!! )

(6) Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied. Wir behalten uns vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen, insbesondere wegen
(a) falscher Angaben bei der Anmeldung


Muss ich den Vetrag also die 380 Euro zahlen oder nicht ???
Weil ich bin ja kein Unternehmer !!!
Ausserdem steht von bei der Anmeldung das mit dem Geld ganz klein gedruckt

Würde mich über eine Rückantwort freuen !!!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.07.2009
15:45 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 07.07.2009
16:33 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.07.2009 16:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3330

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist gar kein vertrag zustande gekommen, aus dem die Gegenseite Zahlungsansprüche gegen Sie herleiten könnte.

Wenn es hart auf hart käme, also zu einem gerichtlichem Verfahren, dann müsste die Gegenseite den Vertragsschluss beweisen und nicht Sie.
Hierbei wird die Gegenseite Ihre IP-Adresse anführen können, was voraussichtlich dazu führen wird, dass ein Vertragsschluss zur Überzeugung des Gerichts nachweisbar wäre ...



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