Musikschule will Schulden von Mutter auf Tochter übertragen
Gefragt am 18.08.200921:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4400 | Bewertung 5/5
Sehr geehrter Herr Anwalt,
vor zwei wochen kam ein Brief bei mir eingeschneit wo eine Kanzlei mir eine Zwangsvollstreckung androht.
Ich habe von dieser Kanzlei noch nie etwas gehört.
Es handelt sich um eine Musikschule welche ich (damals 14 Jahre) 1996 besucht habe und meiner Mutter damals wohl nicht Zahlte. Was sich bis jetzt hinzog. Da sie von meiner Mutter kein Geld bekommen haben versuchen sie es nun bei mir.
Meine Fragen sind nun:
Ist es rechtens eine damals minderjährige Person (16 Jahre) auf Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss zu verklagen von 1998?
Die Vertragspartnerin war damals ja meine Mutter.
Ich verstehe auch nicht das ich vorher nicht einmal einen Brief bekommen habe sondern gleich eine Zwangsvollstreckung.
Sollte die Kanzlei nicht vorher ein Brief schicken um einen darauf aufmerksam zu machen und gemeinsam eine Lösung zu finden?
Dazu habe ich einer Ratenzahlung nun eingewilligt und plötzlich gibt es noch mehr kosten die ich bezahlen soll. Muss die Kanzlei nicht gleich alle kosten auflisten und nicht wenn ich zustimme noch mehr?
Ich verstehe das ganze nicht. ist es wirklich so einfach die kosten von der Mutter auf die Tochter zu übertragen ohne das der Tochter das mitgeteilt wird?
Was Kann ich nun weiterhin machen?
mit freundlichen Grüßen
21:06 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Ist es rechtens eine damals minderjährige Person (16 Jahre) auf Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss zu verklagen von 1998?
Ohne den kompletten Sachverhalt und insbesondere den Inhalt des Anwaltsschreibens sowie des Versäumnisurteils zu kennen, wird eine abschließende Prognose leider kaum möglich sein.
Grundsätzlich können Sie aber nicht aufgrund eines Vertragsschlusses verurteilt werden, den Ihre Mutter eingegangen ist.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Vertrag auf Ihren Namen lautete und Ihre Mutter (vielleicht aus versehen?) den vertrag in Vertretung für Sie geschlossen hat. In diesem Fall hätte Ihre Mutter als Vertreterin ohne Vertretungsmacht Ihnen gegenüber gehandelt und sich Ihnen demgemäß nach § 179 BGB schadensersatzpflichtig gemacht ...
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