Fotografieren von Privatpersonen | frag-einen.com
24. August 2011

Fotografieren von Privatpersonen

Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer S-Bahn-Haltestelle ganz unauffällig die Beine einer Person zu fotografieren, ohne sich deren Einverständnis zu holen? Die Bilder werden nicht veröffentlicht, werden nicht Dritten zugänglich gemacht und die fotografierten Beine haben eine allgemeine Gestaltung, ohne offensichtliche Identifikations-merkmale. Falls andere zufälig das Fotografieren beobachten, dürfen diese die Löschung des Bildes fordern? Im Internet kursieren leider sehr widersprüchliche Meinungen zu diesem Thema.
S
Steffan Schwerin
· Jena
9. Oktober 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen, kann lediglich der „Inhaber“ der Beine...
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