24. August 2011
Fotografieren von Privatpersonen
Ist es nach aktueller Rechtslage erlaubt, an einer
S-Bahn-Haltestelle ganz unauffällig die Beine einer Person zu
fotografieren, ohne sich deren Einverständnis zu holen? Die
Bilder werden nicht veröffentlicht, werden nicht Dritten
zugänglich gemacht und die fotografierten Beine haben eine allgemeine Gestaltung, ohne offensichtliche Identifikations-merkmale.
Falls andere zufälig das Fotografieren beobachten, dürfen
diese die Löschung des Bildes fordern?
Im Internet kursieren leider sehr widersprüchliche Meinungen
zu diesem Thema.
S
Steffan Schwerin
· Jena
9. Oktober 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sofern Sie diese Aufnahmen zu privaten Zwecken machen, kann lediglich der „Inhaber“ der Beine...
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