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Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens vor 2 Tagen

Gefragt am 01.08.2009
14:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3223

 

Am Donnerstag(30.Juli) habe ich ein 10 Jahre altes Auto
für 4500 Euro gekauft (Kaufvertrag unterschrieben).Das Autohaus hat den Zulassungsantrag verschickt und die Versicherung Huc Coburg wurde auch informiert. Im Nachhinein
möchte ich von dem Kaufvertrag zurücktreten: 1. das Auto ist zu alt, 2. der Betrag ist zu überzogen, 3. das Autohaus
hat keinerlei Garantie für den Wagen gegeben, weil es den
Wagen nur für eine Kundin verkauft hat (Kommissionsvertrag).
Das Auto soll ich in der kommenden Woche bekommen und dann
in bar bezahlen. Kann ich den Kaufvertrag wieder zurücknehmen ?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.08.2009
14:32 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.08.2009
15:45 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.08.2009 15:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3223

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Leider sehe ich nach Ihrer Schilderung keine Möglichkeit, um sich einseitig, also ohne Zustimmung des Verkäufers von dem Vertrag zu lösen.

Dies hängt damit zusammen, dass ein einmal geschlossener Vertrag grundsätzlich wirksam ist und auch bleibt, auch wenn sich eine Partei nach Vertragsschluss die Entscheidung anders überlegt hat.

Lediglich hin ganz speziellen Fällen gibt es die Möglichkeit sich dennoch vom Vertrag zu lösen.

Dies wäre einer seitens durch Anfechtung gem. § 119 BGB bei Erklärungsirrtum oder andererseits gem ...



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