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Hauskauf

Gefragt am 19.07.2009
23:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3777

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten ein Haus kaufen. Wir haben von einem Auktionshaus, das auch als Immobilienvermittler tätig ist ein Haus im Internet, für einen Euro ausgeschrieben, gefunden. Nach dem dritten Kontakt, per Mail und Telefon, hat sich ein Mitarbeiter gemeldet. Wir haben einen Besichtigungstermin vereinbart und nach der Besichtigung des Hauses unser Interesse an dem Haus bekundet. Das Haus ist aus einer Insolvenz einer Firma und noch im Besitz einer Bank (zur Sicherheit). Wir haben ein Kaufpreisangebot abgegeben und haben uns über den Preis geeinigt. Wir bekamen vom Vermittler ein Schreiben "Leistungssicherheit". In dem Schreiben wird eine Leistungssicherheit von 10.000,00 € verlangt und die Vermittlungsprovision von 6 % plus USt.
Bitte erklären und bestetigen sie mir, ob die Sicherheitsleistung und die Provision im Rahmen des Gesetzes steht, oder muß ich die Leistung erst nach Vertragsabschluß bei einem Notar bezahlen.
In der Anlage finden sie die Kopie des Vertrages zur Leistungssicherheit

Ich bedanke mich ganz herzlich und freue mich auf eine Antwort.
mit freundlichem Gruß
Jürgen K.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
23:18 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 20.07.2009
00:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.07.2009 00:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3777

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Schilderung hat Ihnen der Vermittler für die Vermittlung des Objektes ein Honorar in Höhe von 6% zzgl. MwSt in Rechnung gestellt.

Der Vermittler ist nach Ihrer Darstellung als Makler aufgetreten i.S.v. § 652 BGB und hat dementsprechende auch gem. § 653 BGB grundsätzlich auch einen Anspruch auf Maklerlohn für die Vermittlung.

Da in Ihrem Fall der Kaufvertragsschluss unmittelbar bevorsteht (hiervon ist auszugehen, da Sie ja bereits ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben haben, welches von der Gegenseite nur noch Angenommen und durch notariellem Kaufvertrag umgesetzt werden muss), ist der Maklerlohn aller Voraussicht nach zwar noch nicht fällig vgl ...



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