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Eigentum

Gefragt am 24.11.2009
17:32 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3689

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2003 bin ich verheiratet ohne Ehevertrag. In der Ehe hat mein Mann u.a.im Jahre 2005 ein Mehrfamilienhaus für die gewerbliche Ferienwohnungsvermietung erbaut und er ist auch Eigentümer dieses Hauses.
Nun möchte ich auch gerne Eigentümerin dieses Objektes
werden, damit ist mein Mann auch einverstanden.
Allerdings kann das aus steuerlichen Gründen erst nach 10 Jahren erfolgen. Meine Frage geht jetzt dahingehend, ob es einen Vertrag z.B. Vorvertrag über die Regelung dieses Sachverhaltes geben kann z.B. das Frau ... im Jahr 2015 auch Eigentümerin wird o.ä.. Muss dieser notariell beglaubigt sein? Insbesondere interessiert mich auch, wie dieser Vorvertrag im Falle einer Scheidung oder einer Erbangelegenheit ( mein Mann hat noch eine Tochter aus
einer früheren Beziehung ) wirken könnte oder im Falle,
dass mein Mann das Haus im Vorfeld einer Scheidung ohne Zustimmung veräußern könnte usw..
Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.11.2009
17:32 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 24.11.2009
17:43 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.11.2009 17:43 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3689

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Zu 1.) Meine Frage geht jetzt dahingehend, ob es einen Vertrag z.B. Vorvertrag über die Regelung dieses Sachverhaltes geben kann z.B. das Frau ... im Jahr 2015 auch Eigentümerin wird o.ä.. Muss dieser notariell beglaubigt sein?

Hat ein ragte, der die Übertragung des Grundstücks zu stehe im Jahre 2015 regelt ist grundsätzlich möglich und in der Praxis auch nicht unüblich.

Ein solcher Vertrag müsse in der Tat notariell beglaubigt werden. Dies hängt damit zu tun das nach dem Gesetz (§ 311 b BGB) für Verträge welche die Übertragung eines Grundstückes betreffen zwingend die notarielle Form vorgeschrieben ist, so wie es beispielsweise auch bei einem Grundstückskaufvertrag der Fall ist.

Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen dabei behilflich, einen entsprechenden rechtssicheren Vertrag zu formulieren ...



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