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Autokauf und Umweltprämie

Gefragt am 09.11.2009
19:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3829

 

Ich habe im Sommer von einem Autohändler einen PKW mit Erstzulassung 17.12.2008 gekauft unter der Prämisse, die so genannte Umweltprämie von 2.500,00€ zu erhalten. Auf meine diesbezüglichen Fragen hat mir der Händler ausdrücklich mündlich zugesichert,dass mir für diesen PKW die Umweltprämie zustehen würde. Nur aufgrund dieser Auskunft habe ich den Kauf getätigt. Er hatte auch angeboten, mich bei den Formalitäten für die Umweltprämie zu unterstützen. Ich habe mich auf seine Aussagen verlassen und den PKW gekauft,musste dann aber feststellen, dass seine Aussagen falsch waren und mein Antrag abgelehnt wurde, weil die Bedingungen zur Erlangung der Umweltprämir nicht erfüllt sind. Mein altes Fahrzeug hatte ich zwischenzeitlich nachweislich verschrotten lassen. Leider habe ich keine schriftliche Zusage des Händlers. Ich habe mehrfach schriftlich Schadensersatz vom Händler verlangt, den er ablehnt. Er bestreitet, jemals eine Aussage geschweige denn eine Zusage zu dem Thema gemacht zu haben.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Wie sind meine Erfolgsaussichten und wie hoch meine Kosten, wenn ich einen RA einschalten und ggf. klagen würde?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.11.2009
19:30 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 09.11.2009
19:42 Uhr

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Beantwortet am 09.11.2009 19:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3829

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Leider hat Ihnen der Händler hier hinsichtlich der Umweltprämie tatsächliche falsche Auskunft erteilt.

Hier hat er Sie also arglistig getäuscht und Sie so dazu gebracht, den Kaufvertrag abzuschließen. Weiterhin hat das Verhalten des Verkäufers durchaus strafrechtliche Relevanz, sodass hier neben einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage auch erwogen werden sollten, den Händler anzuzeigen.

Problematisch ist hier nur – Sie haben es bereits erkannt – es liegt kein schriftlicher Nachweis vor. Hier ist alles mündlich abgelaufen. Können hier Zeugen benannt werden? Das würde die Erfolgsaussichten erheblich steigern ...



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