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Sonderkündigungsrecht auf Grund von Arbeitgeberwechsel

Gefragt am 27.04.2010
12:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7805

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgende Situation:

Ich bin bei einer Versicherungsgesellschaft versichert bei der mein Vater arbeitet. Ich bin selbst in der Versicherungsbranche tätig habe aber zum 01.05.2010 einen neuen Arbeitgeber und wollte da ich dort ja Haustarif erhalte meine Verträge bei meinem bisherigen Versicherer kündigen.

Diese Kündigung wurde aber nicht anerkannt.

Nun bin ich verunsichert, da ich immer dachte es gäbe innerhalb der Versicherungsbranche ein Abkommen, dass wenn man den Arbeitgeber wechselt und da Haustarif bekommt man ein Sonderkündigungsrecht hat.

Können Sie mir vielleicht weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.04.2010
12:00 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 27.04.2010
13:16 Uhr

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Beantwortet am 27.04.2010 13:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7805

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Versicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung ihrer Sachverhaltsschilderung sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Ein Sonderkündigungsrecht die von Ihnen beschriebenen existiert so nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie Versicherungsvertreter sind (sollte dieses nicht der Fall sein, so gehen Sie besser kurz einen Hinweis, damit ich hierzu im Rahmen der Nachfrageoption Stellung nehmen kann).

In diesem Fall gelten die in Ihrem Anstellungsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

Sollten dort keine Kündigungsfristen genannt sein, so gelten die gesetzlichen Fristen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in Paragraph 89 HGB geregelt ...



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