Rechtschutzversicherung
Gefragt am 05.09.201017:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4143
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Rechtsstreit in der Domiminikanischen Rep.fuer den meine Rechtschutzversicherung kene Deckung uebernehmen will.
Deswegen habe ich in Deutschland einen Rechtsanwalt eingeschaltet den ich damit beauftragt hatte die Versicherung auf die Verfahrenskosten zu verklagen.
Als Anhang Nr.1 habe ich Ihnen die Fallschilderung aus der Dom. Rep.geschickt.
als Anhang Nr.2 Versicherungsschein
Meine Frage: muss die Rechtschutzversicherung die Kosten des Deutschen Anwalts, den ich mit der Deckungsklage der Verfahrenskosten von dem Fall aus der Dom. Rep. beaftragt habe uebernehmen, obwohl sich die Klage gegen die versicherung selbst richtet?
17:28 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Versicherungsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berüksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt, wobei ich der Form halber darauf hinweise, dass Anlagen nicht beigefügt waren ...
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