Verleumdung/üble Nachrede
Gefragt am 22.07.200919:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4291
Am 20.06.2009 wurde mein Mann vor 50 Trauernden auf dem Friedhof in der Trauerrede während seiner Abwesenheit beleidigt.
Sachverhalt
Matthias hätte seine Brüder Manfred und gerne nochmal gesehen und jetzt
heucheln Sie hier die Trauer vor.
Wie sieht hier eine Klage auf Verleumdung aus ? Was muss getan werden ? Wie ist der Erfolg ?
19:17 Uhr
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Antwort unseres Experten
Hallo, ihre Frage ist recht "dürftig" und kann nur ansatzweise beantwortet werden. Es kommt immer auf den genauen Wortlaut, die genaue Gestik sowie auf die Gesamtumstände an. Nicht alles, was eine Person als Beleidigung empfindet, ist juristisch - strafrechtlich - eine Straftat nach den §§ 185 pp. StGB. Auch müssen Sie zwischen Beleidigung und Verleumdung unterscheiden. Eine Beleidigung wird meist inter partes - also dem Gegenüber - ausgesprochen. Eine Verleumdung ist eine Ehrverletzung die gegenüber Dritten (z.B. in einer Trauerrede) kundgetan wird ...
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