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unverzüglich zum Haftantritt?!

Gefragt am 16.02.2010
16:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4232

 

Hallo!

Ich brauche ganz Dringend HILFE. Und zwar ich habe bei der St.-anwaltschaft Arbeitsstunden beantragt, und das wurde auch alles bearbeitet,bin dann zu diesen Zeitpunkt mit meinen Kind 3Jahre ins F-Haus. Und die Post kam zu meinen EX.-wo drin stand das ich bis zu einen bestimmten Datum 30€ zahlen soll. Da ich aber diesen Brief nicht bekommen habe,habe ich heute einen Brief bekommen,das ich die Haft unverzüglich antreten soll.

Allerdings, ist der Vater LKw FAHRER und kommt erst in 2Wochen wieder.

Wie kann ich das jetzt klären ?
So das ich erst in2Wochen zum Antritt muss, wenn es keine andere möglichkeit gibt!!!!!!!

Ich habe was gehört von einen Haftaufschub!!
Wenn das was wäre,wie muss ich das Schreiben.


Ich bitte um HILFE

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.02.2010
16:23 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 16.02.2010
16:45 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.02.2010 16:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4232

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Vorab möchte ich kurz erklären, dass es mir nicht möglich ist zu beurteilen, ob die Haft überhaupt gerechtfertigt ist bzw. ob Sie sich strafbar gemacht haben. Ich gehe daher bei meiner Antwort also davon aus, dass die Ladung zum Haftantritt zunächst rechtmäßig erfolgte und dass hier die Frage geklärt werden soll, ob und gegebenenfalls wie ein Haftaufschub gewährt werden kann ...



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