Straftäter unzurechnungsfähig mit Rechtsmedizinerin unbeaufsichtigt
Gefragt am 19.06.200923:23 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3707
Wenn ein Betrunkener Mann in Folge einer Straftat ohne Handschellen mit einer Amtsärtztin im "Vernehmungsraum " alleine und unbeaufsichtigt ist.
Ist das dann seitens der Polizei ein Grobfahrlässiger Verstoss gegen die Aufsichtspflicht über den Verdächtigen Straftäter?
Schließlich hätte der Mann doch jede Gelegenheit nutzen können um der Ärtztin mit ihrem eigenen Entnahmebesteck im nichtbeisein eines Polizisten erhebliche Schaden zuzufügen , bzw im schlimmsten Falle im sinne von einer Geiselnahme die Ärtztin töten können.
Wäre dies ein Fehler von der Polizei , darf der Täter bzw Ihr Patient diese Situation belastend gegen die Polizei verwenden?????
MfG J.Gönner
23:23 Uhr
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Antwort unseres Experten
Hallo, leider sind Sie auf dem falschen Pfad.
Aus dieser Situation können Sie strafprozessual nichts herleiten. Immerhin ist wohl nichts passiert. Allenfalls wenn etwas passiert wäre, könnte man an eine Strafbarkeit des entsprechenden Beamten durch Unterlassen (§ 13 STGB aus der Garantenpflicht gegenüber der Ärztin) herleiten ...
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