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Strafantritt

Gefragt am 27.12.2009
14:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4331

 

Guten Tag.

Ich habe am 15.09. Privatinsolvenz angemeldet, zwei Wochen danach wurde die Insolvenz eröffnet die zur Zeit läuft.Am 18.11.2009 habe ich von der Staatsanwaltschaft eine Ladung zum Strafantritt erhalten, muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen,oder wird der Aufschub anerkannt durch vorzeitigen Insolvenzantrag?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.12.2009
14:55 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 27.12.2009
15:08 Uhr

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Beantwortet am 27.12.2009 15:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4331

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Bei dem Schreiben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine Aufforderung zum Strafantritt. Hiermit ist grundsätzlich leider Freiheitsstrafe gemeint, es sei denn aus dem Schreiben geht etwas anderes hervor.

Ob es sich um eine Freiheitsstrafe handelt, müsste auch aus dem Urteil oder Strafbefehl hervorgehen, der der Aufforderung zum Strafantritt regelmäßig vorangeht ...



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