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Steuerhinterziehung?

Gefragt am 18.06.2009
09:16 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3722

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn man innerhalb einer Steuererklärung Ein- und Ausgaben (Umsatzsteuer) in gleicher Höhe vergisst anzugeben (1997),per saldo jedoch die korrekte Steuer festgestellt worden ist? Gibt es zu dieser Frage evtl. ein Urteil?

Kann man wegen Steuerhinterziehung bestraft werden, obwohl das Finanzamt die ursprünglich in der Betriebsprüfung
festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung, die der Eröffnung des Strafverfahrens zugrunde lag,hat wegfallen lassen, weil sie steuerrechtlich nicht haltbar war?

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.06.2009
09:16 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 18.06.2009 17:03 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3722

Antwort unseres Experten

Hallo, zur Fage:
Wenn es zu keiner zeitlichen Zäsur bei der Festsetzung kam und dem Fiskus kein Schaden entstanden ist, ist es keine Steuerverkürzung (bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Begriffsdefinition handelt).

Wenn gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und hierdurch Steuern verkürzt wurden, liegt eine Steuerhinterziehung vor ...



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