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Schlechter Steuerberater was nun ?

Gefragt am 17.06.2009
02:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4660

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe im November 2007 mein Gewerbe für Verkäufe über meinen Onlinehandel angemeldet.

Natürlich habe ich am Anfang sehr auf meine Kosten geachten
und mir einen günstigen Steuerberater gesucht und gefunden.

Bis jetzt lief es eigentlich immer einigermaßen zufriedenstellend, ich habe immer meine Ordner mit meinen Einnahmen und Ausgaben abgegeben und erhielt eine Rechnung vom Steuerberater und dann den Steuerbescheid vom Finanzamt.

Mittlerweile habe ich seit November 2008 keine Rechnung mehr vom Steuerberater erhalten .

Ich habe zwischenzeitlich schon einige telefonate mit meinem Steuerberater geführt, der aber am Telefon immer nur mit ja machen wir , ja .......... antwortete .

Ich habe jetzt in den letzten 5-6 Monaten ca. 600 € an Verschpätungszuschlägen bezahlen müssen und werde wiederholt vom Finanzamt geschätzt. Einen neuen Steuerberater habe ich mir bereits gesucht und habe noch diese Woche einen Termin vereinbart ( diesmal keinen billigen sondern einen guten Steuerberater !) .

Jetzt zu meiner Frage ... wie sieht es hier rechtlich aus ?
Der jetzige Steuerberater hat ja noch meine ganzen Unterlagen bis ende Mai , die ja auch eigentlich bearbeitet werden sollten !

Kann ich gegnen den Steuerberater rechtliche Schritte einleiten ?

Noch eine kleine Info ... ich habe meine Ordner immer pünktlich und per versichertem Versand an den Steuerberater versendet habe auch die Paketnummern gespeichert, diese können somit auch nachverfolgt werden .

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.06.2009
02:14 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 17.06.2009 08:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4660

Antwort unseres Experten

Hallo, zunächst ist es sehr gut, dass Sie die "Beweise" gesichert haben. Sie sollten auch - vorsichtshalber - die Telefonate (die Verbindungsdaten) speichern (z.B. ISDN Monitor) damit Sie einen entsprechenden Beweis führen können.
Aber es scheint, als hätten Sie hieran gedacht.
Zur Rechtslage:
Sie haben alles gemacht, damit der Steuerberater seine Pflichten hätte erfüllen können.
Hierzu war der Steuerberater auch verpflichtet; andernfalls hätte er das Mandat ablehnen müssen ...



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